|
Lieferwagen dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch
>zurück<
max. 9 Sitzplätze
aufweisen (Inkl. Fahrzeugführer)
Mit der Verordnungsänderung vom 28. März 2007 wurde
die Bestimmung so angepasst, dass
die Platzzahl, inklusive die zusätzlichen wegklappbaren Sitze im Laderaum, auf
total 9 Sitz-
plätze beschränkt wurde. Gemäss den Übergangsbestimmungen gilt diese Änderung
für neue
Fahrzeuge seit dem 1. Juli 2007, für die älteren Fahrzeuge ab dem 1. Januar
2010.
Das Total der Sitzplätze ist aus dem Fahrzeugausweis
ersichtlich, indem die Angaben im
Feld 27 zu den mit der im Feld 13 "Kantonale Vermerke" als Ziffer 128
eingetragenen
zusätzlichen Sitzplätzen addiert werden.
Als Folge der Verordnungsänderung müssen bei allen
Fahrzeugen, in deren Fahrzeugausweis
mehr als total 9 Sitzplätze eingetragen sind, bis spätestens Ende 2009 der
Fahrzeugausweis
angepasst und die überzähligen Sitzplätze ausgebaut werden. Wenn möglich sind
dabei
vorrangig Plätze mit dem höchsten Sicherheitsniveau (3-Punkt-Gurten) zu
erhalten.
Sitzbänke, die nicht mehr in voller Länge genutzt werden, müssen nicht
abgeändert werden.
Nachrüsten der
Sicherheitsgurte
>zurück<
Quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze (Längsbänke
und dergleichen) in Fahrzeugen der
Klassen M und N müssen mit typengenehmigten Beckengurten ausgerüstet sein. Für
die
Verankerungspunkte gilt folgendes:
- Umbau vor dem 1. Januar 2010: Die
Gurtverankerungen müssen genügend stark sein.
- Umbau nach
dem 1. Januar 2010: Über die genügende Festigkeit der
Gurtverankerungspunkte
ist ein Nachweis
einer anerkannten Prüfstelle erforderlich.
> Prüfstelle DTC: www.dtc-ag.ch <
Beispiele über das Nachrüsten
>zurück<
von
Sicherheitsgurten in Lieferwagen mit Sitzplätzen, die quer
zur Fahrtrichtung angeordnet sind (Längsbänke):
|

|
Lieferwagen, die vor
dem 01.01.1976 in Verkehr gesetzt wurden, müssen über keine
Sicherheitsgurten verfügen.
Dies bedeutet, dass auch
Längsbänke nicht mit Sicherheitsgurten aus- bzw. nachgerüstet werden
müssen. Längsbänke, die nach dem 01.03.2006 eingebaut wurden, müssen
bereits seit der Umbauprüfung mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.
Nach dem 01.01.2008 ist
der Einbau von Längsbänken nicht mehr möglich. |
|

|
Lieferwagen, die ab
dem 01.01.1976 in Verkehr gesetzt wurden, müssen auf den vorderen Sitzen
mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sein.
Dies bedeutet, dass bei
solchen Fahrzeugen grundsätzlich auch Längsbänke mit Sicherheitsgurten
ausgerüstet sein müssen.
Die Umrüstung hat
spätestens bis am 01.01.2010 zu erfolgen. |
|

|
Bei Lieferwagen, die
vor dem 01.01.1998 typengenehmigt bzw. vor 01.10.1999 importiert wurden,
müssen die im Laderaum nach vorne und hinten gerichteten Sitzplätze
nicht mit Gurten ausgerüstet sein. Bei einer solchen
Konfiguration müssen auch die Längsbänke nicht mit Sicherheitsgurten
nachgerüstet werden.
Längsbänke, die nach dem 01.03.2006 eingebaut
wurden, müssen bereits seit der Umbauprüfung mit Sicherheitsgurten
ausgerüstet sein.
Nach dem 01.01.2008 ist
der Einbau von Längsbänken nicht mehr möglich. |
|

|
Bei Lieferwagen, die
ab dem 01.01.1998 typengenehmigt bzw. ab dem 01.10.1999 importiert
wurden, müssen die im Laderaum nach vorne gerichteten
Sitzplätze mit Gurten ausgerüstet sein.
Bei einer solchen
Konfiguration müssen auch die Längsbänke spätestens bis am 01.01.2010
mit Sicherheitsgurten nachgerüstet werden. |
Rechtliche
Grundlagen
>zurück<
>
Verordnung über die technischen Anforderungen an
Strassenfahrzeuge (VTS) <
|