Halterwechsel
Die Kontrollschilder dürfen nicht auf einen neuen Halter übertragen werden, ausgenommen:
- Auf den Ehepartner oder bei Zusammenschlüssen, Aufteilungen und Wechsel der Rechtsform von
Unternehmungen, die im Handelsregister eintragungspflichtig oder eintragungsbedürftig sind - Wenn eine Verzichtserklärung des bisherigen Halters vorliegt und die entsprechende Gebühr
gemäss Regierungsratsbeschluss bezahlt ist. Die Gebühr ist auf der Verzichtserklärung aufgeführt
Wir benötigen dafür folgende Dokumente:
- Fahrzeugausweis
- Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbereich max. 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf
(ist bei der Haftpflichtversicherungsgesellschaft anzufordern und wird uns von der Versicherung
elektronisch übermittelt)
Übertrag von Kontrollschildern (Verzichtserklärung)
