Halterwechsel

Die Kontrollschilder dürfen nicht auf einen neuen Halter übertragen werden, ausgenommen:

  • Auf den Ehepartner oder bei Zusammenschlüssen, Aufteilungen und Wechsel der Rechtsform von
    Unternehmungen, die im Handelsregister eintragungspflichtig oder eintragungsbedürftig sind
  • Wenn eine Verzichtserklärung des bisherigen Halters vorliegt und die entsprechende Gebühr
    gemäss Regierungsratsbeschluss bezahlt ist. Die Gebühr ist auf der Verzichtserklärung aufgeführt

 

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:

  • Fahrzeugausweis
  • Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbereich max. 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf
    (ist bei der Haftpflichtversicherungsgesellschaft anzufordern und wird uns von der Versicherung
    elektronisch übermittelt)

 

pdf-icon   Übertrag von Kontrollschildern (Verzichtserklärung)