Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Theorieprüfung (sofern eine Theorieprüfung notwendig ist) abgegeben.
Die Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig, sofern die Lenkerin bzw. der Lenker noch nicht im Besitz einer entsprechenden
Kategorie ist.

Die Absolvierung des Verkehrskundeunterrichtes (VKU) ist nur mit dem Lernfahrausweis möglich, d.h. dass die theoretische
Führerprüfung bereits absolviert sein muss.

Der Lernfahrausweis der Kat. C (Lastwagen) wird nur noch Inhabern der Führerausweiskategorie B (Auto) erteilt.

Bei den Motorradkategorien gibt es keine Auflage "04" (Automat) mehr.

Um in den Besitz der Kategorie E (Anhänger) zu gelangen, ist immer eine praktische Führerprüfung zu absolvieren.