Wie komme ich zum Führerausweis...
A) Erstmaliges Einreichen des Gesuches um einen Lernfahrausweis
- Gesuch ausfüllen und unterschreiben
- Sehtest bei einem ermächtigten Optiker oder bei einem Augenarzt durchführen lassen
- Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle mit allen erforderlichen Unterlagen (inklusive zwei farbigen Passfotos
im Format 35 x 45 mm, Identitätskarte oder Pass) zur Kontrolle der Personalien und für die Identifikation - Anstelle der Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle ist auch eine persönliche Vorsprache beim
Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle möglich. Alle Unterlagen müssen mitgebracht werden.
Zusätzlich:
-- von Schweizerinnen und Schweizern: Schriftenempfangsschein
-- von ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis im Original
Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Die Theorieprüfung kann frühestens
ein Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Das gleiche Verfahren gilt auch für die Kategorien G und M. Nach bestandener vereinfachter Theorieprüfung wird
der Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.
B) Einreichung eines weiteren Gesuches
- Gesuch ausfüllen und unterschreiben
- Sehtest bei einem ermächtigten Optiker oder bei einem Augenarzt durchführen lassen
- Einreichung des Gesuches beim Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle mit zwei farbigen Passfotos im
Format 35 x 45 mm und einer Kopie des Lernfahrausweises bzw. des blauen Führerausweises oder des
Mofa-Führerausweises. Eine Ausweiskopie ist nicht nötig, wenn Sie bereits einen Führerausweis im
Kreditkartenformat besitzen
Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen
Vor der ersten Basistheorieprüfung (Kategorien A, A1, B oder B1) ist der Nothelferausweis einzureichen. Er ist
sechs Jahre gültig. Für die Theorieprüfungen der Kategorien F, G oder M ist kein Nothelferausweis nötig.
Theorieprüfung
Das Gesuch um einen Lernfahrausweis wird durch das Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle verarbeitet.
Sie erhalten so bald als möglich eine schriftliche Benachrichtigung über die Zulassung zur Theorieprüfung.
Die Theorieprüfung kann erst nach Erhalt dieser Bestätigung abgelegt werden.
- Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden
- Die Theorieprüfung kann ohne Voranmeldung absolviert werden
- Die Prüfungsgebühr ist vorgängig der Theorieprüfung bar zu bezahlen
- Die Prüfungsabnahme im Kanton Solothurn erfolgt am Computer
(CUT = computerunterstützte Theorieprüfung) - Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden
- Nach bestandener Basistheorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt
- Die Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig, sofern die Lenkerin bzw. der Lenker noch nicht
im Besitz einer entsprechende Kategorie ist
Prüfungszeiten
| Bellach | Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 14:15 und 15:15 Uhr bei uns melden! |
| Olten | Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 13:30 und 14:15 Uhr bei uns melden! |
| Laufen | Dienstag und Donnerstag, jeweils zwischen 13:30 und 14:15 Uhr bei uns melden! |
Bitte beachten Sie...
dass gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 2006/481, die theoretische Führerprüfung nur noch
in einer der folgenden Sprachen abgelegt werden kann:
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Deutsch
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Francais
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Italiano
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English
Kurs über Verkehrskunde
Bei der erstmaligen Anmeldung zur praktischen Prüfung der Kategorien A, A1, B oder B1 ist der Nachweis über
die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde beizulegen. Der Kursbesuch darf nicht mehr als zwei Jahre
zurückliegen.
Praktische Grundschulung für Motorräder
Nach Erwerb des Lernfahrausweises der Kategorie A1 oder A muss innerhalb von vier Monaten die praktische
Grundschulung bei einem Fahrlehrer absolviert werden.
Sehtest
Dem ermächtigten Optiker oder dem Augenarzt sind das ausgefüllte Gesuch inklusive Fotos sowie die Identitätskarte
oder der Pass vorzuweisen. Die Kosten des Sehtests gehen zu Ihren Lasten. Ein Brillenrezept genügt nicht.
Vertrauensärztliches Zeugnis oder Zeugnis einer Spezialuntersuchungsstelle
Eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt oder eine Spezialuntersuchungsstelle, die durch die kantonale Behörde
zu bezeichnen sind, ist notwendig für:
- Die Erteilung des Lernfahrausweises bzw. die Zulassungsbewilligung zur Prüfung derKategorien C, C1, D, oder D1,
sowie für den berufsmässigen Personentransport - Gesuchsteller, die das 65. Altersjahr überschritten haben
- Gesuchsteller, die körperbehindert sind
Die Kosten der Untersuchung gehen zu Ihren Lasten.
Fahrpraxis
Für den Erwerb des Lernfahrausweises bzw. die Zulassungsbewilligung zur Prüfung der Kategorien D oder D1 ist die vom
Gesetzgeber geforderte Fahrpraxis oder der erfolgreiche Abschluss der Mindestausbildung nach VZV Anhang 10 Ziff. 2
nachzuweisen. Nach Eingang des Gesuches stellt das Strassenverkehrsamt/Motorfahrzeugkontrolle die Unterlagen für
den Nachweis der Fahrpraxis zu.
Umtausch eines ausländischen Führerausweises
Es gilt sinngemäss das Verfahren gemäss Buchstabe A)
Dem Gesuch sind zusätzlich beizulegen:
- Ausländischer Führerausweis im Original
- Von Schweizerinnen und Schweizern: Nachweis der Aufenthaltsdauer im Ausland
- Von ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis im Original
